Weitere Vorteile der PKV:
- Arbeitgeberanteil: Wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt Ihnen
Ihr Arbeitgeber den hälftigen Beitrag zu Ihrer privaten Krankenversicherung dazu.
Der Arbeitgeberanteil wird auf Ihr Nettogehalt am Monatsende addiert und an Sie ausgezahlt,
da Sie ja selbst die Beiträge an die Privatversicherung zahlen.
- Krankenversicherungsschutz weltweit: In der Regel bieten nahezu alle privaten KV
Versicherungsschutz im Ausland an. Unterschieden wird oft, was als Ausland gilt. Einige
Versicherer bieten den Inklusiv-Schutz nur für Europa an, andere weltweit ohne
Einschränkungen. Inklusive ist regelmässig auch die Leistung für Rücktransport/Überführung
aus dem Ausland. Wer also häufig im Ausland unterwegs ist sollte sich diesen Punkt genau
anschauen. Komfortabel ist der Auslandsschutz gegenüber dem einer gesetzlichen
Krankenversicherung allemal, müssen Sie doch nicht wegen jedem Auslandsaufenthalt
separat Auslands-Krankenversicherungsschutz beantragen.
- Sehhilfen: Ähnlich wie beim
Zahnersatz bekommen Sie in der
privaten Krankenversicherung auch für Brillen und Kontaktlinsen mehr Geld.
Aufwendungen für Brillengläser werden meist ohne Höchstbegrenzung erstattet, spezielle
Glasarten (z.B. selbsttönende Gläser oder Kunststoffgläser) werden bei entsprechender
medizinischer Notwendigkeit ebenfalls anerkannt und voll bezahlt.
- Tarifoptionen: Sie haben bei den Privaten immer die Möglichkeit zwischen
Tarifen für optimalen und komfortablen medizinischen Schutz oder aber sehr günstigen
Grundversorgungstarifen zu wählen. Wenn Sie also zu den Grundgesunden gehören, die
allenfalls zur jährlichen Zahninspektion oder zur Grippevorsorge gehen, dann tut's
vermutlich der preiswerte Tarif. Sehen Sie eher einen längeren Behandlungszyklus, dann
versorgen Sie sich mit dem Rundumschutzpaket: Für Jede(n) bietet die "Private"
individuelle Lösungen an.
- Vorsorgeuntersuchungen: Die privaten Krankenversicherer haben schon
frühzeitig erkannt, das die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen langfristig die Kosten
für Heilbehandlungen erheblich reduzieren können. Entsprechend erstreckt sich der
Versicherungsschutz auf sämtliche zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendige
ambulante Untersuchungen, nach Absprache sogar für Untersuchungen in Diagnosezentren.
Bei den Gesetzlichen KV's sind diese Leistungen an strenge Voraussetzungen geknüpft.