Weitere Vorteile der PKV:
- Arbeitgeberanteil: Wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber den hälftigen Beitrag zu Ihrer privaten Krankenversicherung dazu. Der Arbeitgeberanteil wird auf Ihr Nettogehalt am Monatsende addiert und an Sie ausgezahlt, da Sie ja selbst die Beiträge an die Privatversicherung zahlen.
- Krankenversicherungsschutz weltweit: In der Regel bieten nahezu alle privaten KV Versicherungsschutz im Ausland an. Unterschieden wird oft, was als Ausland gilt. Einige Versicherer bieten den Inklusiv-Schutz nur für Europa an, andere weltweit ohne Einschränkungen. Inklusive ist regelmässig auch die Leistung für Rücktransport/Überführung aus dem Ausland. Wer also häufig im Ausland unterwegs ist sollte sich diesen Punkt genau anschauen. Komfortabel ist der Auslandsschutz gegenüber dem einer gesetzlichen Krankenversicherung allemal, müssen Sie doch nicht wegen jedem Auslandsaufenthalt separat Auslands-Krankenversicherungsschutz beantragen.
- Sehhilfen: Ähnlich wie beim Zahnersatz bekommen Sie in der privaten Krankenversicherung auch für Brillen und Kontaktlinsen mehr Geld. Aufwendungen für Brillengläser werden meist ohne Höchstbegrenzung erstattet, spezielle Glasarten (z.B. selbsttönende Gläser oder Kunststoffgläser) werden bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit ebenfalls anerkannt und voll bezahlt.
- Tarifoptionen: Sie haben bei den Privaten immer die Möglichkeit zwischen Tarifen für optimalen und komfortablen medizinischen Schutz oder aber sehr günstigen Grundversorgungstarifen zu wählen. Wenn Sie also zu den Grundgesunden gehören, die allenfalls zur jährlichen Zahninspektion oder zur Grippevorsorge gehen, dann tut's vermutlich der preiswerte Tarif. Sehen Sie eher einen längeren Behandlungszyklus, dann versorgen Sie sich mit dem Rundumschutzpaket: Für Jede(n) bietet die "Private" individuelle Lösungen an.
- Vorsorgeuntersuchungen: Die privaten Krankenversicherer haben schon frühzeitig erkannt, das die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen langfristig die Kosten für Heilbehandlungen erheblich reduzieren können. Entsprechend erstreckt sich der Versicherungsschutz auf sämtliche zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendige ambulante Untersuchungen, nach Absprache sogar für Untersuchungen in Diagnosezentren. Bei den Gesetzlichen KV's sind diese Leistungen an strenge Voraussetzungen geknüpft.