Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen.
Diese Versicherungspflichtgrenze liegt im Jahr 2008 bei 48.150 Euro oder 4.012,50 Euro pro Monat.
Für Angestellte, deren Jahresarbeitsentgelt am 31.12.2002 über der Versicherungspflichtgrenze des Jahres 2002 lag und die an diesem Tag privat krankenversichert waren gibt es eine Ausnahmeregelung. Um Härten zu vermeiden für diejenigen, die eben schon privat versichert sind und waren, gilt seit dem Jahr 2003 eine besondere Versicherungspflichtgrenze. Im Jahr 2008 beträgt diese 43.200 Euro (3.600 Euro monatlich).
Sie haben also als Arbeitnehmer(in) die Wahl, ob Sie als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben oder sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern. Voraussetzung ist wie o.g., dass Ihr Bruttoarbeitsentgelt oberhalb der für sie maßgeblichen Grenze liegt.
Ihre Entscheidung, was Sie nun wirklich tun, sollte von verschiedenen Faktoren berücksichtigt werden.
- Sie setzten an die Leistung Ihrer Krankenversicherung einen hohen Anspruch? -> PKV
- Trauen Sie sich zu auch im Alter die Prämien der privaten KV zu tragen? -> PKV, wenn nicht ? GKV
- Planen Sie eine Familie mit nur einem Verdiener -> GKV inkl. Familie kostenfrei mitversichert
- Planen Sie eine Familie mit auf Dauer zwei Verdienern, dann -> PKV für den Hauptverdiener und -> GKV für den Zweitverdiener inkl. Kinder
- Sind Sie gesund und noch jung und längerfristig Single -> PKV
- Gehören Sie zu den Menschen, die nicht so gern Belege verwalten und ggf. den Überblick verlieren wenn Sie Rechnungen bis zur Erstattung verauslagen sollen? -> GKV
Insgesamt sollten die beiden Alternativen gut durchdacht werden, die Lösung hängt stark von der individuellen Lebensplanung ab. Selbstverständlich stehen in der privaten Krankenversicherung (PKV) die besseren Leistungen bei vergleichweise deutlich niedrigeren Beiträgen zur Verfügung, doch bei den zusätzlichen Belastungen, die in der "Privaten" auf Sie zukommen in dem Moment, wo Sie ein Familie gründen (jedes Familienmitglied wird separat versichert), kann die GKV eine gute Alternative sein.
Die Möglichkeit dann wieder in die "Gesetzliche" zurückzukehren ist vom Gesetzgeber eingeschränkt worden.