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Altersrückstellung (PKV)

Was bedeutet eigentlich die Altersrückstellung?
Das ist der Betrag, den privat Versicherte zur Glättung des (sonst höheren) Beitrags im Alter aus ihren Prämien beim Versicherer ansparen.
Mit anderen Worten: Jeder Monatsbeitrag, der an die PKV fliesst, hat einen Anteil enthalten, den die Versicherung für den Versicherten anspart, um ihn dann beitragssenkend (resp. stabilisierend) im Alter zu berücksichtigen.

So bleibt der privat Versicherte im Alter vor unbezahlbaren Beiträgen geschützt.

Im Rahmen der Gesundheitsreform ist auch die Alters- oder Alterungsrückstellung ergänzend geregelt.
Problematisch ist es im Alter, von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen zu wechseln. Die dabei schon angesparten Alterrückstellungen fielen dabei ganz unter den Tisch. Allenfalls mit entsprechenden Prämienerhöhungen war ein solcher Wechsel möglich, begründet damit, dass die Alterungsrückstellung wieder NEU angespart werden musste. Faktisch war somit der Wechsel für langjährig PKV-Versicherte unmöglich.

Dies wurde nun gesetzlich geregelt. Damit darf der privat Versicherte aus dem bestehenden Versicherungsvertrag ausscheiden und in den Basistarif einer anderen privaten KV wechseln und dabei seine Altersrückstellungen mitnehmen. Nur im Basistarif der PKV ist eine Risikoausgleich zwischen den Versicherern vorgesehen, der diese Mitnahme ermöglicht. Bezüglich der Altersrückstellung steht dann der privat Versicherte so da, als hätte es einen Versicherungswechsel nie gegeben!

Für PKV-Versicherte, die nach dem 31.12.2008 einen neuen Krankenversicherungsvertrag abschließen, gilt die Mitnahme der Alterungsrückstellung uneingeschränkt. Für Versicherte, die bereits vor dem 1. Januar 2009 der PKV angehörten, ist eine befristete Wechselmöglichkeit vorgesehen: Sie können nur in einem Zeitraum von sechs Monaten ab 1. Januar 2009 unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs zu einem anderen Unternehmen wechseln. Unter gewissen Voraussetzungen ist jedoch eine zeitlich unbeschränkte Wechselmöglichkeit innerhalb ihres Unternehmens unter Mitnahme der Alterungsrückstellung in den Basistarif gegeben.