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Krankentagegeld

Krankheit oder Unfall sind immer unangenehm. Wenn es dann auch noch richtig lange bis zur Genesung dauert, dann greift die sogenannte "Lohnersatzleistung" der Krankenkassen. Sie verhindert bei längerer Krankheit den Verdienstausfall.

Das Krankentagegeld kann bei einer privaten Krankenversicherung ganz den persönlichen Bedürfnissen angepasst werden. Es ist gleichzusetzen mit dem Lohnersatz der gesetzlichen Krankenversicherung wenn die Krankheit mehr als 6 Wochen andauert und der Arbeitgeber nicht mehr zur Weiterzahlung des Gehaltes verpflichtet ist.

Für wen ist das Krankentagegeld sinnvoll?

  • Für privat krankenversicherte Arbeitnehmer, denn nach 42 Tagen endet die gesetzliche Lohnfortzahlung, der Gehalts-Überweisung bleibt aus
  • Für Selbstständige und Freiberufler, da sie vom ersten Krankheitstag an mit Verdienstausfällen rechnen müssen
  • Für alle, die ihre gesetzliche Krankenversicherung ergänzen wollen (diese zahlt bei längerer Krankheit nur 70% des Bruttoeinkommens)

Wie hoch ist das Krankentagegeld?

  • Für Privat- oder freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer wird von den Versicherern bis zu 300 Euro Krankentagegeld ab der 7. Krankheitswoche angeboten
  • Für Selbstständige und Freiberufler gibt es sehr unterschiedliche Krankentagegeld-Modelle. Von bspw. 90 Euro/Tag ab der 2. Krankheitswoche oder 180 Euro ab der 3. Krankheitswoche liegen die Zahlen teilweise weit auseinander
  • Gesetzlich pflichtversicherten Arbeitnehmer, die aufstocken wollen, wird pro Tag z.B. um die 30-50 Euro ausgezahlt

In jedem Fall können Sie diese Absicherung für den längeren Krankheitsfall sehr individuell gestalten.