Gesundheitsreform
Einfach und somit sehr verständlich wird die Gesundheitsreform bei
Wikipedia
beschrieben:
Danach verstehen wir gesetzliche Eingriffe in die Rahmenbedingungen der
Krankenversicherung. In der Regel dienen die Änderungen der Stabilisierung des
Beitragssatzes in Verbindung mit einer Einschränkungen der Leistungen.
Seit einigen Jahren schon, als festgestellt wurde, dass das Gesundheitssystem -
basierend auf den Säulen der gesetzlichen Krankenversicherung - nicht mehr funktioniert,
wurde es in mehreren Schritten reformiert. Die aktuellste Reform, die
Gesundheitsreform 2007, ist in wesentlichen Teilen am 1. April 2007 in Kraft
getreten.
Die Gesundheitsreform 2007 im Überblick:
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Aller Bürger/Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind verpflichtet, eine
Krankenversicherung abzuschließen (ab 1. Januar 2009) - dies ist einmalig in der
sozialpolitischen Geschichte Deutschlands. Die Regelung betrifft sowohl ehemals
gesetzlich wie auch ehemals privat versicherte Personen.
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Sie haben künftig Rechtsanspruch auf Rehabilitation zu Lasten der
gesetzlichen Krankenversicherung.
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Ebenso haben Sie Anspruch auf häusliche Krankenpflege in Wohngemeinschaften und
ähnlichen neuen Wohnformen.
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Zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden Impfungen und Kuren.
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Die Krankenkassen dürfen mit Herstellern von Arzneimitteln Rabattverträge mit günstigen
Preisen für Medikamente aushandeln.
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Zukünftig soll es nur EINEN Spitzenverband für alle gesetzlichen KV geben, der die bisher
sieben Spitzenverbände ablöst.
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Als privat Krankenversicherter können Sie ab 1. Januar 2009 ihre Alterungsrückstellungen
bei einem Wechsel des Tarifs innerhalb des selben Versicherungsunternehmens zu 100% mitnehmen.
Beim Wechsel in ein anderes Unternehmen gilt das auch, nur wird die Rückstellung auf den
Basissatz angepasst.
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Für bestimmte schwerwiegende Erkrankungen ist zukünftig auch eine
ambulante Behandlung im Krankenhaus
möglich.
Betroffene Patientinnen und Patienten erhalten dadurch eine bestmögliche Behandlung.
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Der Wunsch in Würde zu Hause zu sterben wird künftig erleichtert. Schwerstkranke Menschen
sollen auch zu Hause in Würde sterben können und möglichst wenig leiden müssen. Die
medizinische/pflegerische Versorgung kann dann durch ambulantes
Pflegepersonal übernommen werden.
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Wahltarife werden eingeführt, d.h. Sie können zwischen Basistarifen mit einem
geringeren Leistungsumfang und Kompletttarifen mit hoher Leistung aber auch höheren
Preisen wählen. Ebenfalls sind Hausarzttarife möglich, die den Versicherten
"Prämien" versprechen, wenn bei Erkrankungen immer zunächst der Hausarzt aufgesucht wird.
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Ab dem 1. Januar 2009 müssen die
privaten Krankenversicherungen
einen Basistarif anbieten, zu dem jeder Zugang erhalten soll (Vertragszwang). Die sonst
üblichen Risikozuschläge entfallen und die Versicherten haben das dauerhafte Recht, in den
Basistarif anderer Versicherungsunternehmen
zu wechseln. Der Leistungsumfang ist dabei adäquat zu den Leistungen der gesetzlichen KV.
Ausserdem dient der Basistarif als Auffangbecken für Diejenigen, die entweder auf Grund von Rentenbezug oder veränderten, wirtschaftlichen Verhältnissen die höhere Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen können.
Im Gegensatz zur Gesundheitsreform 2003, die im Zuge der Umsetzung der Agenda 2010
unter Kanzler Gerhard Schröder und der ROT/GRÜNEN Koalition auf den Weg gebracht wurde
und deren wesentlichste Inhalte aus der Streichung des Entbindungs- und Sterbegeldes und
der Einführung einer sogenannten Praxisgebühr bestand, ist die Reform 2007 schon ein
Meilenstein, der mit neuen Elementen ein völlig neues Krankenversicherungssystem zimmert.
Einige Fragen sind derzeit trotz gesetzlicher Regelung jedoch noch ungeklärt, wozu die
offenen Rechtsstreitpunkte der privaten Versicherungsunternehmen gehören, wie auch das Thema
Gesundheitsfonds.
Und warum bei all den mutigen Veränderungen wurde nicht auch gleich die Verdienstgrenze
für Angestellte abgeschafft, um völlige soziale Gleichheit herzustellen?
Wer mehr Details zur Gesundheitsreform lesen möchte findet sie hier:
Die Gesundheitsreform