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Gesundheitsfonds

Hinter der Idee des Gesundheitsfonds steht eine gerechte, pauschale Zuweisung von Krankenkassenbeiträgen an die Krankenkassen pro Versicherten nach Alter, Geschlecht und Krankheitsrisiken. Der Fonds soll dafür Sorge tragen, dass ungleich verteilte Krankheitsbelastungen zwischen Krankenkassen ausgeglichen werden.

In der Logik gibt es dann auch einen einheitlichen, prozentuallen Beitragssatz (Festlegung am 1.11.2008), der dann nur durch die Höhe des Einkommens beinflusst wird. Einheitliche Beitragssätze gelten heute schon in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Ablauf des Inkasso's:

Paradoxer Weise erhalten wie bisher zuerst die gesetzlichen Krankenkassen die Beiträge, die sie früher selbst vereinnahmt und verwaltet haben. Allerdings leiten sie mit der Einführung des Gesundheitsfonds die Einahmen schnurtracks an den Fonds weiter, um sie etwas später über den Verteilerschlüssel vom Fonds wieder zurück zu erhalten.
Ab 2011 sollen die Arbeitgeber, die ja die Sozialbeiträge abführen, die Möglichkeit erhalten über nur eine einzige Krankenkasse alle Beiträge von allen Arbeitnehmern abzuführen. Bisher mußte ja jede Kasse eines jeden Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Die direkte Überweisung an den Gesundheitsfonds ist derzeit wohl nicht geplant.

Gesundheitsfonds zur Stärkung des Wettbewerbs?

  • Die Krankenkassen sollen mit den neuen Regelungen zu mehr Wirtschaftlichkeit angehalten werden. Wer gut wirtschaftet, kann den Versicherten Geld auszahlen. (Ähnlich wie die Beitragsrückerstattungen der Privaten)

  • Funktioniert das mit dem Wirtschaften nicht so gut, kann die Kasse bis maximal 1% Zusatzbeitrag erheben, berechnet auf das Einkommen des Mitglieds. Versicherte können dann jedoch sofort zu einer günstigeren Kasse wechseln.

  • Bei Versicherten, die Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, weil ihre Rente zu gering ist, oder Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe bekommen, zahlt den Zusatzbeitrag das Grundsicherungs- oder das Sozialamt.

Versicherte haften bei Insolvenz Ihrer KV?

Laut dem Magazin "Spiegel" hat ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums bestätigt, dass die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt einen zusätzlichen Finanzbedarf im Falle der Pleite einer gesetzlichen Krankenkassen nicht wie ursprünglich gedacht den Bundesländern aufbürden will, sondern direkt den Versicherten. D.h. dass im Falle einer Insolvenz zunächst die übrigen Krankenkassen einstehen sollen, allerdings werden auch die sich das Geld wiederholen.
Hintergrund ist, dass die Länder nicht für die Altersversorgung der Krankenkassenbeschäftigten haften wollen.

Den gesamten Artikel finden Sie hier!

Zumal sowohl die Länder wie auch viele Politiker vom Glauben an eine effektive Umsetzung des Gesundheitsfonds weit entfernt sind, ist zu erwarten, dass es in dieser Hinsicht noch die ein oder andere "Reform" geben wird!