Werbung

Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer sind (also z.B. kein Beamter) fallen Sie grundsätzlich in den Zuständigskeitsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ausnahme von dieser Regelung sind Angestellte, die über ein Einkommen in einer Höhe von über 48.150,-- Euro brutto im Jahr verfügen. In dem Fall haben Sie ein Optionsrecht auf die private Krankenvollversicherung.

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich nur einmal in Ihrem Arbeitsleben um Ihre Krankenversicherung bemühen; nämlich beim Einstieg in das Berufsleben. Danach geht alles wie von selbst.
Der Arbeitgeber berechnet für den Arbeitnehmer die Höhe der Versicherungsbeiträge und führt sie monatlich an die Krankenkasse ab. Die Beitragshöhe beläuft sich auf zwischen 12,5 % und knapp 16 % der Bruttobezüge je nach Krankenkasse. Davon tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte.

Von seiner Krankenkasse erhält der Versicherte die Versichertenkarte. Damit identifiziert er sich als versichertes Mitglied bei seinen Arztbesuchen. Vor einigen Jahren gab es für diesen Vorgang noch den "Krankenkassenschein". Bei seinem ersten Besuch im Quartal entrichtet der Partient erst einmal den Quartalsbeitrag, derzeit 10,-- Euro. Der Betrag fällt jedoch nur bei dem ersten Arzt an, wenn sich der Patient überweisen lässt, muss keine weitere Gebühr emtrichtet werden.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung als Gemeinschaftsmodell aufgebaut worden. Eine Reihe von jungen, gesunden Mitgliedern finanziert mit Ihren Beiträgen die älteren kranken Mitglieder. Solange genug Menschen in Arbeit stehen, geht das Modell wunderbar auf. Da das jedoch nicht immer so ist, mußte die gesetzliche Krankenversicherung in den letzten Jahren mehrere Reformen über sich ergehen lassen.
Das führte allerdings zu tiefen Leistungseinschnitten und sehr unschönen Zusatzkosten für die Versicherten.
Beisp.: Jemand der über der Einkommensgrenze von 48150,-- Euro liegt, bezahlt den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Am Beispiel der AOK Berlin mit dem stolzen Beitragssatz von 15,8 % (Stand 1.1.2008) zahlt der Versicherte pro Monat 570,-- Euro nach aktueller Beitragsbemessungsgrenze, Rezept- und Praxisgebühren darf er jedoch zusätzlich bezahlen.

Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung:

Die Krankenversicherung für Ihre Kinder ist kostenlos!
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist Ihr Kind von Beginn an beitragsfrei mitversichert. In der Regel wird ein Antrag auf Feststellung der Familienversicherung gestellt, danach ist Ihr Kind über Sie krankenversichert. Dieser Zustand dauert an, bis Ihr Kind eigenes Geld verdient. D.h. dass auch Schule/Studium in der Mitversicherung inklusive sind. Für Kinder, die ein gewisses Alter überschritten haben und weiterhin die Schule oder die Hochschule besuchen, wird ggf. in Abständen eine Schulbescheinigung bzw. eine Meldung der Hochschule über die Einschreibung benötigt. Gleiches gilt für ein freiwilliges soziales ökologisches Jahr oder den Wehr-/Zivildienst.
Ausserdem ist der Mutterschutz i.d.R. beitragsfrei versichert.

Wo Schatten ist, ist ja manchmal auch Licht, entscheidend ist hier wohl die individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes innerhalb der Familie.