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Beitragsrückerstattung

Ein wirklich feiner Zug, den sich die privaten Krankenversicherer hier haben einfallen lassen.
Ist jemand gesund und benötigt übers Jahr keine ärztliche Leistung erhält er am Ende des Jahres einen erheblichen Anteil seiner Beiträge wieder. Traditionsgemäß werden diese erzielten Überschüsse an die Versicherten in Form von Beitragsrückerstattungen zurückgezahlt (haben Sie das schon mal bei einer gesetzlichen Krankenkasse gehört?).

Hier greift das Prinzip der Individuallversicherung, dass heißt, das die private Krankenversicherung Ihr spezielles, bei Antrag beschriebenes, Gesundheitsrisiko versichert.

Wenn also dieses Risiko nicht eintrifft gibt es Geld zurück (etwas vereinfacht dargestellt).
Eine gesetzliche Krankenkasse braucht das Geld der permanent "Gesunden", um die permanent "Kranken" versorgen zu können. Hintergrund ist, dass die Gesetzliche keinen Gesundheitscheck durchführt - sie muss quasi JEDEN nehmen.

Die Privaten schauen sich dagegen Ihre Versicherten genau an. Wer den Gesundheitscheck nicht wahrheitsgemäß ausfüllt, muss mit dem Verlust des Versicherungschutzes rechnen. So bleiben die Versicherten in der Risikobewertung gut geschützt.

Erstattet werden zwischen drei und sechs Monatsbeiträge für leistungsfreie Ambulant- und Zahntarife bei Vollversicherungen.