Beitragsrückerstattung
Ein wirklich feiner Zug, den sich die privaten Krankenversicherer hier haben einfallen lassen.
Ist jemand gesund und benötigt übers Jahr keine ärztliche Leistung erhält er am Ende des
Jahres einen erheblichen Anteil seiner
Beiträge wieder. Traditionsgemäß werden diese
erzielten Überschüsse an die Versicherten in Form von
Beitragsrückerstattungen zurückgezahlt (haben Sie das schon mal bei einer
gesetzlichen Krankenkasse gehört?).
Hier greift das Prinzip der Individuallversicherung, dass heißt, das die private
Krankenversicherung Ihr spezielles, bei Antrag beschriebenes, Gesundheitsrisiko
versichert.
Wenn also dieses Risiko nicht eintrifft gibt es Geld zurück (etwas vereinfacht dargestellt).
Eine gesetzliche Krankenkasse braucht das Geld der permanent "Gesunden", um die permanent
"Kranken" versorgen zu können. Hintergrund ist, dass die Gesetzliche keinen Gesundheitscheck
durchführt - sie muss quasi JEDEN nehmen.
Die Privaten schauen sich dagegen Ihre Versicherten genau an. Wer den Gesundheitscheck nicht
wahrheitsgemäß ausfüllt, muss mit dem Verlust des Versicherungschutzes rechnen. So bleiben
die Versicherten in der Risikobewertung gut geschützt.
Erstattet werden zwischen drei und sechs Monatsbeiträge für leistungsfreie Ambulant- und
Zahntarife bei Vollversicherungen.
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