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Basistarif PKV

Eine wesentliche Neuerung der Gesundheitsreform 2007 ist die Einführung des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung.

Zum 1. Januar 2009 müssen die privaten Krankenversicherungsunternehmen einen Basistarif einführen, der sich an ganz gezielten Anforderungen des Gesetzgebers orientieren muss. Der Basistarif enthält demnach ein Leistungsangebot, das dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Dabei richtet sich die Höhe des Beitrages nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht der Versicherungsnehmer, nicht jedoch nach deren Gesundheitsstatus.

Die private Krankenversicherungmuss hier also auf den obligatorischen Gesundheitscheck verzichten. Außerdem besteht wie bei der GKV ein so genannter Kontrahierungszwang (Vertragszwang). Das ist eine gesetzliche Verpflichtung Versicherte aufnehmen zu müssen. Risikoausschlüsse oder -zuschläge gibt es beim Basistarif nicht.

Die Versorgung von Versicherten im Basistarif wird über die kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen sichergestellt. Das bedeutet, dass diese Versicherten ebenso wie gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf (zahn-)ärztliche Versorgung haben.

Für die Vergütung der (zahn-)ärztlichen Leistungen werden bestimmte Höchstsätze der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) festgelegt, die jedoch durch Vereinbarungen zwischen dem PKV-Verband und den kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigungen ergänzt werden dürfen.
Für den Beitrag zum Basistarif ist eine Höchstgrenze von derzeit ca. 500,-- Euro/monatlich vorgesehen, sie entspricht dem durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV.

Ein sehr wichtiger Bauteil des Basistarifs ist die Möglichkeit, zum Einen leichter zwischen den "Privaten" zu wechseln (unabhängig von Alter und Geschlecht) und zum Anderen bereits angesammelte Altersrückstellungen auf die neue Versicherung zu übertragen.


Anmerkung:
Die Einführung des Basistarifs in der PKV beruhte im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) u.a. darauf, allen Interessierten Zugang zu einer bezahlbaren privaten Krankenversicherung zu verschaffen.

Soweit - sogut!
Warum jedoch richtet sich diese Möglichkeit nur an Personen, die bspw. als Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze liegen und somit mehr als 48.000,-- Euro im Jahr verdienen?
Die also ggf. nicht gerade auf eine "Preisregelung" angewiesen sind?
Die von der natürlichen Preisregulierung des Wettbewerbs bereits ausreichend profitieren?

Warum letztendlich wird die Reform nur halbherzig umgesetzt und nicht jeder Person die Möglichkeit geboten, auf die Versicherung seiner Wahl ohne Einkommens- oder Berufsstandsbegrenzung zugreifen zu können???
Sinn macht sicher die Mitnahme der Altersrückstellungen, insofern liegt hier ein vernünftiger Punkt der Reform vor, bei dem sich die Privaten Versicherungen von allein sicher nicht gerührt hätten. So ist mal wieder der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach, oder sind wir einfach nur das Land der "Minimalisten"??