Basistarif PKV
Eine wesentliche Neuerung der
Gesundheitsreform 2007 ist die
Einführung des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung.
Zum 1. Januar 2009 müssen die privaten Krankenversicherungsunternehmen einen
Basistarif einführen, der sich an ganz gezielten Anforderungen des
Gesetzgebers orientieren muss. Der Basistarif enthält demnach ein Leistungsangebot,
das dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Dabei richtet sich die
Höhe des Beitrages nur nach dem Eintrittsalter und
dem Geschlecht der Versicherungsnehmer, nicht jedoch nach deren Gesundheitsstatus.
Die private Krankenversicherungmuss hier also auf den obligatorischen Gesundheitscheck
verzichten. Außerdem besteht wie
bei der GKV ein so genannter Kontrahierungszwang (Vertragszwang). Das ist eine
gesetzliche Verpflichtung Versicherte aufnehmen zu müssen. Risikoausschlüsse oder -zuschläge
gibt es beim Basistarif nicht.
Die Versorgung von Versicherten im Basistarif wird über die kassen(zahn)ärztlichen
Vereinigungen sichergestellt. Das bedeutet, dass diese Versicherten ebenso wie gesetzlich
Versicherte einen Anspruch auf (zahn-)ärztliche Versorgung haben.
Für die Vergütung der (zahn-)ärztlichen Leistungen werden bestimmte Höchstsätze der
ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) festgelegt,
die jedoch durch Vereinbarungen zwischen dem PKV-Verband und den kassen(zahn)ärztlichen
Bundesvereinigungen ergänzt werden dürfen.
Für den Beitrag zum Basistarif ist eine Höchstgrenze von derzeit ca. 500,-- Euro/monatlich
vorgesehen, sie entspricht dem durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV.
Ein sehr wichtiger Bauteil des Basistarifs ist die Möglichkeit, zum Einen leichter zwischen
den "Privaten" zu wechseln (unabhängig von Alter und Geschlecht) und zum Anderen bereits
angesammelte Altersrückstellungen
auf die neue Versicherung zu übertragen.
Anmerkung:
Die Einführung des Basistarifs in der PKV beruhte im Rahmen des
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) u.a. darauf, allen Interessierten Zugang zu einer
bezahlbaren privaten Krankenversicherung zu verschaffen.
Soweit - sogut!
Warum jedoch richtet sich diese Möglichkeit nur an Personen, die bspw. als Angestellte
über der
Versicherungspflichtgrenze
liegen und somit mehr als 48.000,-- Euro im Jahr verdienen?
Die also ggf. nicht gerade auf eine "Preisregelung" angewiesen sind?
Die von der natürlichen Preisregulierung des Wettbewerbs bereits ausreichend profitieren?
Warum letztendlich wird die Reform nur halbherzig umgesetzt und nicht jeder Person die
Möglichkeit geboten, auf die Versicherung seiner Wahl ohne Einkommens- oder
Berufsstandsbegrenzung zugreifen zu können???
Sinn macht sicher die Mitnahme der Altersrückstellungen, insofern liegt hier ein vernünftiger
Punkt der Reform vor, bei dem sich die Privaten Versicherungen von allein sicher nicht gerührt
hätten.
So ist mal wieder der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach, oder sind wir
einfach nur das Land der "Minimalisten"??