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Ambulante Behandlung

Sie haben freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten. Sie erhalten nach Ihrem Arztbesuch eine Rechnung und damit ist der Vorgang grundsätzlich erledigt. Sie müssen also nicht den selben Arzt wieder besuchen, wenn Sie nicht zufrieden waren.

Von Vorteil war diese Freiheit insbesondere zu den Zeiten, als es noch die klassischen Krankenscheine gab. Rein formell war es dann für den gesetzlich Versicherten sehr schwer innerhalb einer Abrechnungsperiode den Arzt zu wechseln.

Heute gibt es die Chipkarten und Sie können (theoretisch) als gesetzlich Versicherte(r) leichter den Arzt wechseln. Nur müssen Sie dann ein weiteres Mal die Praxisgebühr entrichten - und wer zahlt gerne doppelt?!

Als Privatpatient kümmert Sie das nicht. Sind Sie unzufrieden oder brauchen einen Spezialisten gehen Sie einfach hin!
Und das Problem des überschrittenen Budgets, das Ärzte innerhallb eines Abrechnungszeitraumes pro Patient bei den gesetzlichen Krankenkassen genehmigt bekommen interessiert Sie ebenfalls nicht.

Ihr Arzt hat immer für Sie Zeit!