Altersrückstellung (PKV)
Was bedeutet eigentlich die Altersrückstellung?
Das ist der Betrag, den privat Versicherte zur Glättung des (sonst höheren) Beitrags im
Alter aus ihren Prämien beim Versicherer ansparen.
Mit anderen Worten: Jeder Monatsbeitrag,
der an die PKV fliesst, hat einen Anteil enthalten, den die Versicherung für den
Versicherten anspart, um ihn dann beitragssenkend (resp. stabilisierend) im Alter zu
berücksichtigen.
So bleibt der privat Versicherte im Alter vor unbezahlbaren Beiträgen geschützt.
Im Rahmen der Gesundheitsreform
ist auch die Alters- oder Alterungsrückstellung ergänzend geregelt.
Problematisch ist es im Alter, von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen zu
wechseln. Die dabei schon angesparten Alterrückstellungen fielen dabei ganz unter den Tisch.
Allenfalls mit entsprechenden Prämienerhöhungen war ein solcher Wechsel möglich, begründet
damit, dass die Alterungsrückstellung wieder NEU angespart werden musste.
Faktisch war somit der Wechsel für langjährig PKV-Versicherte unmöglich.
Dies wurde nun gesetzlich geregelt. Damit darf der privat Versicherte aus dem bestehenden
Versicherungsvertrag ausscheiden und in den Basistarif einer anderen privaten KV wechseln
und dabei seine Altersrückstellungen mitnehmen. Nur im
Basistarif der PKV ist eine
Risikoausgleich zwischen den Versicherern vorgesehen, der diese Mitnahme ermöglicht.
Bezüglich der Altersrückstellung steht dann der privat Versicherte so da, als hätte es
einen Versicherungswechsel nie gegeben!
Für PKV-Versicherte, die nach dem 31.12.2008 einen neuen Krankenversicherungsvertrag
abschließen, gilt die Mitnahme der Alterungsrückstellung uneingeschränkt.
Für Versicherte, die bereits vor dem 1. Januar 2009 der PKV angehörten, ist eine befristete
Wechselmöglichkeit vorgesehen:
Sie können nur in einem Zeitraum von sechs Monaten ab 1. Januar 2009 unter Mitnahme der
Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs zu einem anderen Unternehmen wechseln.
Unter gewissen Voraussetzungen ist jedoch eine zeitlich unbeschränkte Wechselmöglichkeit
innerhalb ihres Unternehmens unter Mitnahme der Alterungsrückstellung in den Basistarif
gegeben.
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